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Quellensteuererstattung - So bekommen Sie zuviel gezahlte Quellensteuer zurĂĽck

Grundlagen Börse

18. Juli 2012. FRANKFURT (Börse Frankfurt). Immer mehr Investoren legen sich ausländische Werte in die Depots. Dies weiß auch Christiane Hölz, Rechtsanwältin bei der DSW. „Die Portfolios der Anleger werden immer internationaler. Gerade weil ausländische Unternehmen oft hohe Dividenden zahlen, ist die Erstattung der Quellensteuer für viele Investoren ein heißes Thema.“

Was ist die Quellensteuer und wie wird sie erstattet?

Bei einem Investment in ausländische Aktien wird in dem jeweiligen Heimatland des Unternehmens häufig eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen fällig. Die Höhe variiert von Land zu Land. So erhebt die Schweiz beispielsweise 35 Prozent Quellensteuer, in Italien gilt ab 2012 ein Steuersatz von 20 Prozent. Für deutsche Anleger bedeutet dies eine doppelte Belastung, da sie hierzulande die Gewinnausschüttung nochmals komplett versteuern müssen.

Die Anleger haben die Möglichkeit, zuviel gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Dazu begrenzen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Zahlung auf 15 Prozent. Diese bilateralen Verträge hat Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass Anleger für die gleiche Einnahme in mehreren Ländern Steuern zahlen müssen.

In der Praxis zahlen Anleger jedoch zunächst in jedem Land Steuern, in dem sie an Unternehmen beteiligt sind und Aktien besitzen. Dabei gelten für die verschiedenen Länder auch unterschiedliche Regeln und Fristen. Generell gilt: Anleger müssen zunächst die anfallenden Quellensteuern zahlen. Später können sie diese mit Hilfe eines Antrags auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern. Diese Forderung kann rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden.

Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind.

Sonderfall USA

Hölz Einen Sonderfall stellt die USA dar. Besitzer US-amerikanischer Aktien müssen bereits im Vorfeld der Dividendenzahlung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer stellen. Ansonsten behält der Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung ein. Zwar können Anleger die 15-prozentige Differenz nachfordern, dafür ist jedoch eine vereinfachte Steuererklärung erforderlich. Diese kann – anders als bei anderen Staaten – nur für ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden.

„Wir haben ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht, wie schnell und problemlos Anleger an ihr Geld kommen. Die Schweiz ist ein Musterbeispiel. Die Anträge sind einfach und verständlich aufgebaut und werden innerhalb weniger Monate bearbeitet“, berichtet Hölz. Anders sehe dies bei den französischen Nachbarn aus. „Die dortige Finanzverwaltung akzeptiert die Anträge nur, wenn sie durch eine Depotbank eingereicht werden. Dadurch entstehen den Aktionären zusätzliche Kosten.“

So funktioniert die Rückerstattung – ein Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung soll die anfallenden Steuern und Rückerstattungsbeträge verdeutlichen:

Die Bruttodividende einer Aktienposition beträgt 10.000 Euro. Die Schweiz behält 35 Prozent ein, also 3.500 Euro. An den Anleger werden 6.500 Euro ausbezahlt.

Die einbehaltene Quellensteuer von 35 Prozent beträgt 3.500 Euro, die DBA-Begrenzung beträgt 15 Prozent = anrechenbare Quellensteuer von 1.500 Euro. Der Anleger kann Quellensteuer von 2.000 Euro zurückfordern.

Bruttodividende 10.000 Euro
Einbehaltene Quellensteuer in der Schweiz (35%) 3.500 Euro
Nettodividende (Auszahlung) 6.500 Euro
Einbehaltene Quellensteuer (35%) 3.500 Euro
DBA-Begrenzung (15%) = anrechenbare Quellensteuer 1.500 Euro
Differenz = rĂĽckforderbare Quellensteuer 2.000 Euro

In diesem Beispiel kann der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer in Höhe von 2.000 Euro zurückfordern. Die restliche Quellensteuer von 1.500 Euro unterliegt keinem Erstattungsanspruch und kann bei dem Aktionär als so genannte anrechenbare Quellensteuer auf die individuelle Steuerschuld im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Erstattungsservice der DSW

Die DSW bietet Anlegern Hilfe bei allen Fragen rund um die Steuererstattung. Der Service umfasst kostenlose Formulare der jeweiligen Länder zum Herunterladen. Außerdem können Anleger Leitfäden mit weiteren Information und Ausfüllhilfen gegen eine Schutzgebühr für folgende Länder bestellen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Darüber gibt es einen kostenpflichtigen Ausfüllservice für Anleger. Die DSW bearbeitet die Erstattungsanträge anhand der eingereichten Unterlagen. Die Aktionäre schicken das ausgefüllte Formular dann lediglich unterschrieben an die zuständige Stelle.

WeiterfĂĽhrende Links
Weitere Informationen und Formulare zur Erstattung der Quellensteuer auf www.dsw-info.de

© 18. Juli 2012/Börse Frankfurt

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